Mit Hilfe der seit 01.01.1999 geltenden Insolvenzordnung ist es für jeden Verbraucher möglich, durch ein Insolvenzverfahren von seinen Schulden befreit zu werden. Das Insolvenzverfahren ist deshalb aus Sicht des Schuldners nicht das Ziel, sondern nur der Weg, um zu der erstrebten Schuldbefreiung zu gelangen.
Das Restschuldbefreiungsverfahren dauert drei Jahre für Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt wurden. Auf die Erfüllung besonderer Voraussetzungen wie die Deckung der Verfahrenskosten oder die Erfüllung von Mindestbefriedigungsanforderungen kommt es dabei nicht mehr an.
Das Insolvenzverfahren stellt sicher, dass das pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners vor der Schuldbefreiung vollständig verwertet und nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger verteilt wird. Gleichzeitig soll durch die Kontrolle des Verhaltens des Schuldners vor und während des Verfahrens gewährleistet werden, dass nur redliche Schuldner von ihren Schulden befreit werden.
Ziel des Verfahrens ist die Restschuldbefreiung. Wir vertreten Sie vom Erstgespräch bis zur Restschuldbefreiung.
Bei der Beantwortung all dieser Fragen rund um das Insolvenzrecht für Verbraucher helfen wir gerne.
Wir sind als Anwälte für Insolvenzverfahren spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen, die in finanziellen Schwierigkeiten sind. Wir betreuen unsere Mandanten in der Privatinsolvenz in Berlin und bundesweit, wir erläutern Ihnen gerne das Verfahren über Ablauf, Dauer bis hin zur Restschuldbefreiung. Ebenso betreuen wir die Insolvenz Ihrer Firma und führen Ihre GmbH, Ihre GmbH & Co. KG oder Ihre AG durch das Insolvenzverfahren. Insolvenzrecht in Berlin und deutschlandweit – unser Schwerpunkt.
WHP Rechtsanwälte und Steuerberater – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Berlin