Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit.
Author: Alex
Schneller Schuldenfrei?
Privatpersonen sind dank EU-Reform bald schneller schuldenfrei
WHP Rechtsanwälte in Berlin
In Berlin finden Sie uns in der Friedrichstr. 204, in unmittelbarer Nähe zum „Checkpoint Charlie“. Die U-Bahn-Stationen Stadtmitte und Kochstraße befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe.
2. Stufe der Insolvenzrechtsreform ab 01.07.2014
Am 01.07.2014 trat die so genannte 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform in Kraft. Für Schuldner und Gläubiger ergeben sich diverse, wichtige Änderungen. Insbesondere interessant für Schuldner ist die Möglichkeit, die Zeit bis zur Restschuldbefreiung abzukürzen, im Idealfall sogar auf rund 1 Jahr. Nähere Informationen finden Sie hier.
Kündigungsschutzklage im Insolvenzverfahren
Urteil des BAG vom 16.05.2002 – 8 AZR 320/01 zum Kündigungsschutz wegen Kündigungsschutzklage im Insolvenzverfahren
Macht ein Arbeitnehmer geltend, daß die Kündigung durch den Insolvenzverwaltern unwirksam ist, so muß er nach § 113 Abs. 2 InsO auch dann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erhaben, wenn er sich auf andere als die in § 1 Abs. 2 und 3 KSchG bezeichneten Gründen (hier: § 613 Abs. 4 BGB) beruft.