Allgemein

WHP Rechtsanwälte in Berlin

 

In Berlin finden Sie uns in der Friedrichstr. 204,  in unmittelbarer Nähe zum „Checkpoint Charlie“. Die U-Bahn-Stationen Stadtmitte und Kochstraße befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe.

2. Stufe der Insolvenzrechtsreform ab 01.07.2014

 

Am 01.07.2014 trat die so genannte 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform in Kraft. Für Schuldner und Gläubiger ergeben sich diverse, wichtige Änderungen. Insbesondere interessant für Schuldner ist die Möglichkeit, die Zeit bis zur Restschuldbefreiung abzukürzen, im Idealfall sogar auf rund 1 Jahr. Nähere Informationen finden Sie hier.

Kündigungsschutzklage im Insolvenzverfahren

 

Urteil des BAG vom 16.05.2002 – 8 AZR 320/01 zum Kündigungsschutz wegen Kündigungsschutzklage im Insolvenzverfahren

Macht ein Arbeitnehmer geltend, daß die Kündigung durch den Insolvenzverwaltern unwirksam ist, so muß er nach § 113 Abs. 2 InsO auch dann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erhaben, wenn er sich auf andere als die in § 1 Abs. 2 und 3 KSchG bezeichneten Gründen (hier: § 613 Abs. 4 BGB) beruft.