Ich kann meine Schulden nicht mehr alle bedienen, kann nicht mehr alle Raten bezahlen, die Gläubiger fordern ihr Geld, der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt, mein Konto wurde gepfändet.
Was kann oder muss ich sofort tun, bevor ich mich von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht beraten lasse?
Stoppen Sie den Schuldendienst: Wenn Sie bisher Raten an Ihre Gläubiger gezahlt haben, stellen Sie die Ratenzahlungen ein. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, ob es ggf. Sinn macht, die Ratenzahlungen wieder aufzunehmen.
Sortieren Sie Ihre Gläubiger: Wir brauchen zwingend von jedem Ihrer Gläubiger, als von jedem, der Geld von Ihnen bekommt, ein aktuelles Schreiben, aus dem wir ersehen können, wer der Gläubiger ist, wo er sitzt, wie seine Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) sind. Wenn ein Dritter mit dem Beitreiben der Forderung eines Gläubigers befasst ist, z.B. ein Inkassobüro, bringen Sie diese Schreiben zusätzlich mit. Wenn Sie diese Schreiben in Kopie zum kostenfreien Erstgespräch mitbringen, können wir den ersten Schritt im Verfahren, die Forderungsermittlung, schnell starten.
Vermögen übertragen: Übertragen Sie keine Vermögenswerte an Dritte ohne unseren ausdrücklichen Rat hierzu. Dies kann zum einen für Sie nachteilig sein, zum anderen können solche Verfügungungen ggf. durch einen Insolvenzverwalter angefochten werden.
Eidesstattliche Versicherung (Vermögensverzichnis): Werden Sie aktuell vom Gerichtsvollzieher aufgefordert, eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben: tun Sie es. Es bringt Ihnen weder Vor- noch Nachteile, wenn Sie versuchen, dies zu vermeiden. Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung hat keinen Einfluss auf die Restschuldbefreiung.
Termin mit einem Berater: Wenn die Schulden bzw. der Schuldendienst Sie finanziell erdrücken, zögern Sie nicht, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Restschuldbefreiung am Ende des Insolvenzverfahrens, der Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ihrer Gläubiger ab Eröffnung des Verfahrens und das Verfahren selbst wird Ihr Leben in finanzieller Hinsicht wieder in geordnete Bahnen lenken.