Das Insolvenzplanverfahren ist seit 1999 in der Insolvenzordnung geregelt. Es wurde ursprünglich für die Sanierung von Unternehmen entwickelt. Seit der letzten Reform der Insolvenzordnung am 01.07.2014 ist die Einreichung eines Insolvenzplans auch für Verbraucher zulässig. Durch das Insolvenzplanverfahren wird eine erleichterte und beschleunigte Beendigung des Insolvenzverfahrens ermöglicht.
Jeder Schuldner kann in 6-12 Monaten eine vollständige Schuldbefreiung nach deutschem Recht erlangen.
Diese pauschale Feststellung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Vorbereitung und Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens in jedem Einzelfall die genaue Kenntnis und gewissenhafte Anwendung der komplizierten Regeln der Insolvenzordnung und der dazu ergangenen Rechtsprechung erfordert.
Wir helfen Ihnen, die Restschuldbefreiung vorzeitig durch einen Insolvenzplan zu erreichen. Fragen Sie uns unverbindlich.
Hier finden Sie nähere Informationen zum Insolvenzplanverfahren für Verbraucher.
WHP Rechtsanwälte – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Berlin